Wissenswertes zum Thema Abbrucharbeiten

Unter Abbruch wird das Zerlegen von Bauwerken aller Art in ihre Einzelteile verstanden. Meist handelt es sich um Gebäude, die sich in einem maroden und einsturzgefährdeten Zustand befinden. Diese Bauwerke sind nicht mehr bewohnbar und benutzbar. Eine komplette Sanierung lohnt sich oft auch nicht mehr. Aus diesem Grund wird in der Regel der Abbruch vorgezogen. Andere Begriffe sind zudem Rückbau, Demolierung oder Abriss, je nachdem welches Verfahren angewendet wird. So kann ebenfalls die Sprengung zu den Abbrucharbeiten dazugezählt werden. Bei jedem Verfahren müssen außerdem Vorkehrungen getroffen werden, sodass wenig Lärm und Staub entsteht und benachbarte Gebäude nicht beschädigt werden.

Doch um Abbrucharbeiten durchführen zu dürfen, bedarf es einer speziellen Ausbildung und Erfahrung. Zunächst wird eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Anhand dieser wird die weitere Vorgehensweise geplant. Unter anderem sind erforderliche Einrichtungen und Geräte zu stellen und ein entsprechender Arbeitsschutz zu beachten. All dies erfolgt durch einen Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik. Dieser anerkannte Ausbildungsberuf dauert drei Jahre und wird mit einer staatlichen Urkunde bestätigt. Die Fachkraft verfügt darüber hinaus über ein gutes technisches Know-how und besondere Kenntnisse über die einzelnen Baumaterialien. Für bestimmte Abbrucharbeiten allerdings werden zusätzliche Fachkenntnisse benötigt. Beispielweise beim Abtragen von Asbest. Asbest ist eine gefährliche und gesundheitsschädliche Naturfaser, die früher gerne zur Wärmedämmung eingesetzt wurde. Werden diese beschädigt, können die feinen Fasern eingeatmet werden und in der Lunge schwere Schäden verursachen. Deshalb wird ein Sachkundelehrgang im Umgang mit dem Gefahrstoff vorausgesetzt. Neben Sachkundelehrgängen kann sich der Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik aber auch anderweitig weiterbilden. Beliebt sind vor allem hier die Weiterbildung zum Meister, Techniker und ein Studium.

Wichtig ist, vor den Arbeiten bei der örtlichen Kommune eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Für das Entfernen kleinerer Abbrucharbeiten (bis ca. 300 Kubikmeter) ist eine Genehmigung oft jedoch nicht notwendig. So sind für die Genehmigung ebenso Nachweise vorzulegen. Soll ein Bauwerk abgerissen werden, welches vorher gewerblich genutzt wurde, muss ein Nachweis gebracht werden, dass das Erdreich nicht kontaminiert ist. Ähnlich, wie bei Verunreinigungen, ist das Umweltamt einzuschalten. In einigen Fällen können die Baumaterialien sogar noch vor Ort recycelt werden, um Kosten für den Neubau zu sparen. Die Wiederverwertung regelt eine Backenbrechanlage. Wer also einen Abbruch plant, sollte sich im Vorhinein Gedanken über die anfallenden Kosten machen. Nicht selten werden diese unterschätzt. Es können zudem ungewollte Zusatzkosten während der Arbeiten entstehen. Eine Kostenauflistung ist daher ratsam, um kostenseitig gut aufgestellt zu sein. So wird die Auflistung zusammen mit dem Abbruchleiter getroffen und die einzelnen Schritte detailliert besprochen. Dadurch werden auch unerwartet eintretende Aufwände möglichst gering gehalten und den eigentlichen Arbeiten dürfte nicht mehr im Wege stehen.

Wenn Sie mehr zum Thema Abbrucharbeiten erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Stefan Kappelhoff GmbH Garten- und Landschaftsbau besuchen.

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Haus und Garten

Hallo ihr Lieben und herzlich willkommen auf meinem Blog. Ich freue mich sehr, dass ihr zu mir gefunden habt. Hier gibt es alles rund um das Thema Haus und Garten zu lesen. Seit ich in das neue Haus eingezogen bin, das einen traumhaften Garten hat, lebe ich dieses Hobby. Ich zeige euch hier, wie ich mein Haus dekoriere, auf Vordermann bringe und Dinge, die mir den Alltag erleichtern. Im Garten zeige ich euch, was ich alles angepflanzt habe, gebe euch Tipps zum Thema "Säen" und stelle Bilder meines Gartens online, die euch inspirieren sollten. Ich bin schon sehr gespannt, was ihr dazu sagen werdet und ob ihr auch Tipps für mich habt.

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